Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf – einzig Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März
Masken
Im geschlossenen Bereich von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Spitälern und Kliniken sowie von Alters- und Pflegeheimen gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Masken.
Isolation
Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen in Isolation. Informationen finden Sie auf der Seite Isolation und Kontakt mit einer positiv getesteten Person.
Weitere Informationen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-87216.html
Herzlich Wilkommen,
Das Ski Lodge Team